Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

WBS

Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein (WBS) Bad Nauheim

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von öffentlich gefördertem Wohnraum (Sozialwohnung)

Benötigte Unterlagen

  • Gehaltsnachweise aller Personen, die die Wohnung beziehen möchten.
  • Ggf. Nachweis über vorhandene Schwerbehinderung ab 80 % oder über Pflegebedürftigkeit (Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse bzw. des behandelnden Arztes).

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

Suna Karakoc | © Magistrat

Suna Karakoc

Bürgerbüro

+49 (0) 6032 343-413 +49 (0) 6032 343-410 suna.karakoc@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 0.11

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen von A bis Z
Mehr erfahren