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Wählen in Bad Nauheim

Wahlen - Wählerverzeichnis - Briefwahl

Alles rund um Wahlen und Bürgerentscheide

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Landtags- und Landratswahl 2023

Am 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Landratswahl in Hessen statt.

Wahlscheinbeantragung

Anlässlich der Landtags- und Landratswahl in Hessen am 8. Oktober 2023 haben Sie hier als wahlberechtigte Bürgerin oder Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Bad Nauheim eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Im Anschluss erhalten Sie per Post den Wahlschein, zusammen mit dem Stimmzettel, einen freigemachten Wahlbriefumschlag für den Rückversand und Informationen, wie die Briefwahl funktioniert. Abschließend wird der Umschlag zurück an das Wahlamt gesendet, er kann auch direkt in den Briefkasten des Rathauses (Parkstraße 36-38) eingeworfen werden. Die Unterlagen sollten so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie bis zum Wahltag am 8. Oktober im Rathaus sind.

Briefwahlunterlagen per Post/ E-Mail/ Fax anfordern

Weiterhin können Sie den Wahlschein auch "analog" anfordern. Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, füllen Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie ihn unterschreiben an das Wahlamt in einem frankierten Umschlag.

Auch besteht die Möglichkeit, eine E-Mail mit den persönlichen Daten oder dem eingescannten Vordruck der Wahlbenachrichtigung an buergerbuero@bad-nauheim.de zu senden bzw. ein Fax an 06032/343-410.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich an die Mitarbeiter*innen des Wahlamts unter 06032/343-408 oder -409 wenden. Erreichbar sind diese montags, dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr, ebenso per E-Mail an buergerbuero@bad-nauheim.de.

Wahlen & Bürgerentscheide

  • Europawahlen
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen: Wahl des Kreistages, Wahl der Stadtverordnetenversammlung, Wahl der Ortsbeiräte
  • Ausländerbeiratswahlen
  • Bürgerentscheide

Meldung als Wahlhelfer:in

Seien Sie Teil des demokratischen Prozesses und helfen Sie als Wahlhelfer aktiv mit! Nutzen Sie jetzt die bequeme Möglichkeit, sich online als Wahlhelfer zu melden und unterstützen Sie so die reibungslose Durchführung von Wahlen. Gemeinsam können wir einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie leisten. Melden Sie sich jetzt an und machen Sie einen Unterschied!

Im Bürgerbüro werden bearbeitet

  • Anträge auf Briefwahl
  • Bescheinigungen des Wahlrechts
    (aktives Wahlrecht)
  • Bescheinigungen der Wählbarkeit
    (passives Wahlrecht)
  • Führen des Wählerverzeichnisses

Benötigte Unterlagen

  • Formular des aktiven bzw. passiven Wahlrechts
    (erhältlich beim Fachbereich 1, Parkstraße 36-38).
  • Formular Briefwahlantrag
    (befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte).

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

Carsten Grotegut | © Magistrat

Carsten Grotegut

Bürgerbüro und Standesamt

+49 (0) 6032 343-408 +49 (0) 6032 343-410 carsten.grotegut@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 0.09

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Für die Organisation und die übrigen Aufgaben bei Wahlen

Michael Knorr | © Magistrat

Michael Knorr

Allgemeine Verwaltung

+49 (0) 6032 343-341 +49 (0) 6032 343-69-341 michael.knorr@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 1.06

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung
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Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen von A bis Z
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