Wahlen - Wählerverzeichnis - Briefwahl
Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt.
Wahlscheinbeantragung
Anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 haben Sie hier als wahlberechtigte Bürgerin oder Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Bad Nauheim eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Weiterhin können Sie den Wahlschein auch "analog" anfordern. Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, füllen Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie ihn unterschreiben an das Wahlamt in einem frankierten Umschlag.
Auch besteht die Möglichkeit, eine E-Mail mit den persönlichen Daten oder dem eingescannten Vordruck der Wahlbenachrichtigung an buergerbuero@bad-nauheim.de zu senden bzw. ein Fax an 06032/343-410.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich an die Mitarbeiter*innen des Wahlamts unter 06032/343-408 oder -409 wenden. Erreichbar sind diese montags, dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr, ebenso per E-Mail an buergerbuero@bad-nauheim.de.
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