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Widerspruch 

gegen die Datenweitergabe

Übermittlungssperren

Sie können jederzeit eine entsprechende Übermittlungssperre für die unten aufgeführten Fälle im Melderegister einrichten lassen.

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen.

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft in bestimmtem Rahmen erteilen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Auch Adressbuchverlagen darf zu Einwohnern, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden.

Dem Bundesamt für Wehrverwaltung übermitteln die Meldebehörden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, welche im nächsten Jahr volljährig werden.

Dies gilt auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften für betroffene Familienangehörige, die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitgliedes oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Diese können verlangen, dass ihre Daten nicht der Kirche übermittelt werden, der das andere Familienmitglied angehört.

Aufgrund der Verbesserungen zum Schutz der persönlichen Daten bei Auskünften aus dem Melderegister an Private ist die bisher im Melderecht vorgesehene Möglichkeit des Widerspruchs der Erteilung automatisierter Melderegisterauskünfte an Private weggefallen.

Bei Datenübermittlungen zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen, Übermittlungen an Parteien und Wählergruppen und anderen Trägern sowie an Adressbuchverlage gilt kein Einwilligungsvorbehalt, sondern der Datenübermittlung muss widersprochen werden.

online-Beantragung

Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere Übermittlungssperren online im Melderegister eintragen zu lassen.

Benötigte Unterlagen


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Sonntag: Geschlossen

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