Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen erteilt werden. Berechtigte sind nur Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen können Urkunden nur bekommen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft nachweisen können oder wenn sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt werden.
Beglaubigte Ausfertigungen standesamtlicher Urkunden können online, persönlich oder schriftlich (per Post oder E-Mail) beantragt werden.
Hier können Sie Ihre benötigten Urkunden bequem von zu Hause beantragen. Eine Kopie des Personalausweises kann hochgeladen werden und die Zahlung erfolgt mit PayPal oder giropay. Die gewünschten Urkunden erhalten Sie anschließend per Post.
Bei schriftlicher Anforderung legen Sie Ihrem Anforderungsschreiben eine Ausweiskopie und die Gebühren bitte in bar oder als Scheck bei. Es ist auch möglich die Gebühr per Onlinebanking zu begleichen. Hierzu legen Sie Ihrer Anforderung bitte einen Ausdruck der Überweisungsbestätigung bei. Dem Verwendungszweck müssen alle zur Urkundenausstellung relevanten Daten zu entnehmen sein (z.B. Geburtsurkunde Karl Mustermann, geb. am 01.01.1945).
Die Überweisungsbestätigung mit einem kurzen Anforderungstext (z.B. Bitte um Zusendung meiner Geburtsurkunde. Name: Karl Mustermann, geb. am 01.01.1945 in Steinfurth, jetzt Bad Nauheim) kann auch an uns gefaxt werden (Fax +49 (0) 6032 343-285) .
Überweisungen bitte an:
Standesamt Stadt Bad Nauheim
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE94 5139 0000 0089 2958 07
BIC: VBMHDE5FXXX
Ab der zweiten Urkunde beträgt die Gebühr 6 €, wenn es sich um das selbe Dokument handelt (Beantragt z.B. eine Person am selben Tag die Ausstellung von zwei beglaubigten Abschriften ihrer Geburtsurkunde, so belaufen sich die Kosten auf (12 € plus 6 €) insgesamt 18 €.
Urkunden die für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt werden, sind gebührenfrei (Nachweis erforderlich).
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: