Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Urkunden

Beglaubigte standesamtliche Urkunden

Beglaubigte standesamtliche Urkunden

online-Beantragung

Hier können Sie Ihre benötigten Urkunden bequem von zu Hause beantragen. Eine Kopie des Personalausweises kann hochgeladen werden und die Zahlung erfolgt mit PayPal oder giropay. Die gewünschten Urkunden erhalten Sie anschließend per Post.

Urkundenanforderung per E-Mail

Sollten Ihnen unsere angebotenen Zahlungsweisen in der Online-Anforderung nicht zusagen, können Sie uns Ihre Urkundenanforderung auch per Mail an
standesamt@bad-nauheim.de schicken.

Die Gebühr ist in diesem Fall an eine der unten aufgeführten Kontoverbindungen vorab zu überweisen (Verwendungszweck: Urkundenanforderung, Name des Beurkundeten).

Bitte hängen Sie Ihrer Mail folgendes an:

  • Foto Ihres gültigen Ausweisdokuments
  • Nachweis Ihrer Überweisung

und teilen Sie uns bitte genau mit, welches Dokument Sie benötigen.

Nach Eingang Ihrer Mail werden die angeforderten Urkunden schnellstmöglich per Post verschickt.

 

Bankverbindungen:

Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE10 5185 0079 0031 0011 88
BIC: HELADEF1FRI

Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE94 5139 0000 0089 2958 07
BIC: VBMHDE5FXXX

Kosten

  • Beglaubigte Kopien eines Geburtenregisters oder einer Geburtsurkunde (national oder international): 12 €
  • Beglaubigte Kopien eines Eheregisters oder einer Eheurkunde (national oder international): 12 €
  • Beglaubigte Kopien eines Sterberegisters oder einer Sterbeurkunde (national oder international): 12 €

Ab der zweiten Urkunde beträgt die Gebühr 6 €, wenn es sich um das selbe Dokument handelt (Beantragt z.B. eine Person am selben Tag die Ausstellung von zwei beglaubigten Abschriften ihrer Geburtsurkunde, so belaufen sich die Kosten auf (12 € plus 6 €) insgesamt 18 €.

Urkunden die für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt werden, sind gebührenfrei (Nachweis erforderlich).

Info Geburtsurkunde

Bedenken Sie bitte, dass beglaubigte Ausfertigungen z.B. Ihrer Geburtsurkunde, nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes erstellt werden können (auch wenn Sie jetzt in Bad Nauheim wohnen).

ABSTAMMUNGSURKUNDE

Die ehemalige Abstammungsurkunde gibt es nicht mehr. Hier empfehlen wir alternativ eine Kopie des Geburtenregisters.

Denken Sie bitte daran, dass Deutsche für Eheschließungen innerhalb Deutschlands immer eine aktuelle Kopie Ihres Geburtenregisters benötigen, nicht die Geburtsurkunde!

STANDESAMT.COM

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Stadt Bad Nauheim nicht mit dem kommerziellen Anbieter „standesamt.com“ zusammenarbeitet.

Bei der Seite „standesamt.com“ handelt es sich um eine privat betriebene Internetseite, die in keinerlei Beziehung zum Standesamt Bad Nauheim steht. Sofern Sie eine Zahlungsaufforderung von dort erhalten haben, betrifft dies ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite „standesamt.com“.


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Standesamtliche Urkunden, Hochzeit, Sterbefall, Geburt oder Namensänderung; im Standesamt sind Sie gut beraten.

Jasmin Yilmaz | © Magistrat

Jasmin Yilmaz

Standesamt

+49 (0) 6032 343-412 +49 (0) 6032 343-285 jasmin.yilmaz@bad-nauheim.de Parkstraße 40/ Zimmer 0.05
Ursula Herrmann | © Magistrat

Ursula Herrmann

Standesamt

+49 (0) 6032 343-298 +49 (0) 6032 343-285 ursula.herrmann@bad-nauheim.de Parkstraße 40/ Zimmer 0.01
Jessica Schwarzmeier | © Magistrat

Jessica Schwarzmeier

Standesamt

+49 (0) 6032 343-248 +49 (0) 6032 343-285 jessica.schwarzmeier@bad-nauheim.de Parkstraße 40/ Zimmer 0.02

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen von A bis Z
Mehr erfahren