In der Straßenverkehrsbehörde erfolgt die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner, Schwerbehinderte und Handwerker. Es werden unter anderem auch Genehmigungen für die vorübergehende Stellung von Haltverboten, z.B. für Umzüge und Sondernutzungsgenehmigungen z.B. für Gerüste, Infostände, Plakatierungen und Container erteilt. Auch die Anordnung von Straßensperrungen für Baustellen oder Veranstaltungen erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: