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Straßenverkehrs-behörde

Parkausweise, vorübergehende Haltverbote, Sperrungen

Straßenverkehrsbehörde

In der Straßenverkehrsbehörde erfolgt die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner, Schwerbehinderte und Handwerker. Es werden unter anderem auch Genehmigungen für die vorübergehende Stellung von Haltverboten, z.B. für Umzüge und Sondernutzungsgenehmigungen z.B. für Gerüste, Infostände, Plakatierungen und Container erteilt. Auch die Anordnung von Straßensperrungen für Baustellen oder Veranstaltungen erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde.

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Fachdienst "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"

Stefan Hofmann

Stefan Hofmann

Straßenverkehrsbehörde

+49 (0) 6032 343-204 +49 (0) 6032 343-246 stefan.hofmann@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.03
Justin Richter | © Magistrat

Justin Richter

Straßenverkehrsbehörde

+49 (0) 6032 343-354 +49 (0) 6032 343-246 justin.richter@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.03

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

downloads

Befahren der Fußgängerzone 
113.17 KB
Befahren der Fußgängerzone - Anwohner
113.19 KB
Haltverbot / Umzug
189.53 KB
Handwerker-Parkausweis
614.24 KB
Informationsstand
284.56 KB
Parkerleichterung für Ärzte
128.28 KB
Pendlerausweis -Jahreskarte
641.74 KB
Parkscheinzone für Handwerker
128.78 KB
Plakatierung
147.91 KB
Plakatierung - gewerblich
142.78 KB
Sondernutzung von öffentl. Verkehrsraum
156.52 KB
Sonderparkberechtigung für Bewohner
122.02 KB
Sonstige Ausnahmegenehmigungen
147.26 KB

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Dienstleistungen

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