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Straßenverkehrs-behörde

Parkausweise, vorübergehende Haltverbote, Sperrungen

Straßenverkehrsbehörde

In der Straßenverkehrsbehörde erfolgt die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner, Schwerbehinderte und Handwerker. Es werden unter anderem auch Genehmigungen für die vorübergehende Stellung von Haltverboten, z.B. für Umzüge und Sondernutzungsgenehmigungen z.B. für Gerüste, Infostände, Plakatierungen und Container erteilt. Auch die Anordnung von Straßensperrungen für Baustellen oder Veranstaltungen erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde.

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Fachdienst "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
Stefan Hofmann
Stefan Hofmann
Straßenverkehrsbehörde
+49 (0) 6032 343-204 +49 (0) 6032 343-246 stefan.hofmann@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.03
Justin Richter | © Magistrat
Justin Richter
Straßenverkehrsbehörde
+49 (0) 6032 343-354 +49 (0) 6032 343-246 justin.richter@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.03

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

downloads

Befahren der Fußgängerzone 
72.9 KB
Befahren der Fußgängerzone - Anwohner
74 KB
Haltverbot / Umzug
239.46 KB
Handwerker-Parkausweis
121.8 KB
Informationsstand
3.43 MB
Parkscheinzone für Handwerker
94.38 KB
Plakatierung
104.51 KB
Plakatierung - gewerblich
149.07 KB
Sondernutzung von öffentl. Verkehrsraum
114.94 KB
Sonderparkberechtigung für Bewohner
123.68 KB
Sonstige Ausnahmegenehmigungen
110.44 KB

Dienstleistungen

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