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Spielapparatesteuer

Spielen um Geld oder Sachwerte

Spielapparatesteuer

Für die Erhebung der Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim gilt ab dem 1. Juli 2018 die von der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2018 beschlossene Satzung.

Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach der elektronisch gezählten Bruttokasse. Die Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld oder der Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume.

Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen und dem Magistrat der Stadt Bad Nauheim bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse Bad Nauheim zu entrichten.

Bei Nichtabgabe der Steueranmeldung können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Steuer festgesetzt werden.

Die Aufstellung, Änderung und der Abbau von Spielapparaten ist schriftlich anzuzeigen.

Die Genehmigung zu Aufstellung von Spielapparaten ist beim  Fachdienst "Ordnung, Sicherheit und Brandschutz" -Gewerbewesen- (Tel.  +49 (0) 6032 343-244) einzuholen. 

Benötigte Unterlagen

Kosten

Die Steuer beträgt pro angefangenem Kalendermonat und Gerät:

  • für Geräte mit Gewinnmöglichkeit: 20 v.H. der Bruttokasse
  • für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit: 10 v.H. der Bruttokasse
  • Sofern ein Gerät ohne Gewinnmöglichkeit nicht über ein Zählwerk, das den Nachweis nach § 7 Absatz 4 ermöglicht verfügt, beträgt die Steuer
    a) in Spielhallen: 300 €
    b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten: 200 €
  • für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben: 25 v.H. der Bruttokasse
  • Bei Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen beträgt die Steuer je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat: 45 €

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Katrin Krausgrill | © Magistrat

Katrin Krausgrill

Steuern

+49 (0) 6032 343-331 +49 (0) 6032 343-336 katrin.krausgrill@bad-nauheim.de Friedrichstraße 3, Zimmer 1.01

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Spielapparatesteuer - Erklärung
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Satzung "Spielapparatesteuer"
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