Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Diese Erklärung geben Sie im Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes ab.
Auch bezüglich der Namenswahl bei nichtehelich geborenen Kindern fragen Sie das Standesamt bitte nach den bestehenden Möglichkeiten.
Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Nauheim haben, genügen zur Wiederannahme des Geburtsnamens folgende Unterlagen:
Für die Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (Änderung von Vor- und Nachnamen aus anderen als personenstandsrechtlichen Gründen) ist das Bürgerbüro, Frau Beate Schmidt, zuständig. Die hierzu benötigten Unterlagen und anfallende Kosten müssen jedoch im Einzelfall abgeklärt werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: