Bescheinigungen für fast alle Lebenslagen stellt Ihnen das Bürgerbüro gerne aus, beispielsweise zum Nachweis, wo und ggf. seit wann eine Person gemeldet ist, ob sie noch lebt oder zum Nachweis bestimmter Daten, z. B. für Rentenzwecke, zur Vorlage beim Standesamt für die Eheschließung oder für sonstige behördliche oder private Zwecke, ...
Grundsätzlich sind Haushalts- oder Meldebescheinigungen, die der Geltendmachung von Renten- oder Kindergeldansprüchen dienen, gebührenfrei. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise mit.
Rathaus geöffnet – für vereinbarte Termine