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Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Wer die Kirche verlassen will, kann dies ebenfalls bei der Stadtverwaltung erledigen.

Sie können den Austritt aus der Kirche persönlich im Bürgerbüro erklären. Der Austritt kann von der austretenden Person vorgenommen werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Eine Erklärung kraft Vollmacht ist nicht zulässig.

Benötigte Unterlagen

  • Bitte legen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass vor.

Kosten

  • 30 €

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

  Bürgerbüro Bad Nauheim | © Magistrat

Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen von A bis Z
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