Wer die Kirche verlassen will, kann dies ebenfalls bei der Stadtverwaltung erledigen.
Sie können den Austritt aus der Kirche persönlich im Bürgerbüro erklären. Der Austritt kann von der austretenden Person vorgenommen werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Eine Erklärung kraft Vollmacht ist nicht zulässig.
Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: