Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter beim Bürgerbüro zu stellen, sofern das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Bad Nauheim ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Bad Nauheim gemeldet ist.
Eine telefonische Beantragung des Führungszeugnisses bzw. des Gewerbezentralregisterauszuges ist leider nicht möglich!
Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister, in 53169 Bonn - erteilt; Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: