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Gewerbezentralregister

Auskunft

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter beim Bürgerbüro zu stellen, sofern das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Bad Nauheim ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Bad Nauheim gemeldet ist.

Eine telefonische Beantragung des Führungszeugnisses bzw. des Gewerbezentralregisterauszuges ist leider nicht möglich!

Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister, in 53169 Bonn - erteilt; Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass;
    bei juristischen Personen Nachweis über Vertretungsbefugnis

Kosten

  • 13 €
    (Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten)

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

  Bürgerbüro Bad Nauheim | © Magistrat

Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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