Sondernutzungen
Die Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze) unterliegt der Genehmigungspflicht. Für die Stadt Bad Nauheim findet die Satzung über Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung) Anwendung.
Antragsbestandteile für die Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum für die Aufstellung von
Spätestens drei Wochen vor der geplanten Nutzung.
Hinweis: Vor Antragstellung ist die Gestaltung der Sondernutzung gemäß der Gestaltungsrichtlinie als Anlage zur Sondernutzungssatzung mit dem Fachdienst Wirtschaftsförderung und Flächenmanagement abzustimmen.
Für jeden angefallenen Monat werden 5 € je Quadratmeter berechnet.
Beispiel: 5 € x 6 Monate x 3 m² = 90 €
Fachdienst "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: