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Fundsachen

Fundbüro im Bürgerbüro Bad Nauheim

Fundsachen in Bad Nauheim

Gesucht? Gefunden!

Fundgegenstände werden in der Regel direkt beim Bürgerbüro abgegeben und mindestens sechs Monate aufbewahrt.

Kann der Eigentümer/-in einer Fundsache ermittelt werden, wird diese/r schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Die aktuellen Versteigerungstermine für nicht abgeholte Fundgegenstände werden in der Wetterauer Zeitung veröffentlicht.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
    (um sich als Verlierer auszuweisen)

Kosten

  • Aufbewahrungsgebühr 3% des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 10 €

Online-Fundbüro


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

  Bürgerbüro Bad Nauheim | © Magistrat

Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Dienstleistungen

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