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Fischereischein

Vor dem "Petri Heil" kommt ein gültiger Fischereischein

Fischereischein in Bad Nauheim

Der Fischereischein gilt maximal 10 Jahre und wird nur für Einwohner/-innen der Stadt Bad Nauheim ausgestellt.

Für "Neulinge" gilt:
Zunächst müssen ein Vorbereitungslehrgang und danach die Staatliche Fischereiprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins.

Hinweise zur Verlängerung

  • Jugend-Fischereischeine (bis 16 Jahre) gelten ein oder fünf Jahre und können bis zu fünf Mal verlängert werden.
  • Jahres-Fischereischeine gelten ein Jahr und können vier Mal verlängert werden.
  • Fünfjahres-Fischereischeine können vier Mal um fünf Jahre verlängert werden.
  • Zehnjahres-Fischereischeine können ein Mal verlängert werden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
    (erhältlich beim Bürgerbüro)
  • Prüfungszeugnis
    (bei erstmaliger Erteilung; im übrigen der bisherige Fischereischein)
  • aktuelles Lichtbild
  • Personalausweis/ Kinderausweis

Kosten

  • Sonderfischereischein/ Jahresfischereischein: 17,50 €
  • Fünf-Jahresfischereischein: 45 €
  • Zehn-Jahresfischereischein: 86 €
  • Jugendfischereischein (1 Jahr): 7,50 €
  • Jugendfischereischein (5 Jahre): 23 €

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

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Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Dienstleistungen

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