Der Fischereischein gilt maximal 10 Jahre und wird nur für Einwohner/-innen der Stadt Bad Nauheim ausgestellt.
Für "Neulinge" gilt:
Zunächst müssen ein Vorbereitungslehrgang und danach die Staatliche Fischereiprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins.
Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: