Haben Sie Interesse Ihre Wohnung in der Stadt Bad Nauheim als Ferienwohnung anzubieten? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen und den entsprechenden Online-Antrag. Es gibt zwei Möglichkeiten Wohnraum als Ferienwohnungen anzubieten:
Eine dauerhaft als Ferienwohnung genutzte Einheit wird baunutzungsrechtlich als Gewerbebetrieb gewertet und ist daher von der allgemeinen Wohnnutzung abzugrenzen. Die Zulässigkeit dieser Nutzungsart richtet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach den entsprechenden Festsetzungen im B-Plan. Im unbeplanten Innenbereich ist eine Ferienwohnung als Gewerbebetrieb zulässig, sofern sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt - es müssen also schon mehrere vergleichbare Objekte vorhanden sein.
Für eine Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens, können Sie die Bauberatung kontaktieren.
Vorgehen zur Nutzungsänderung:
Sie können über folgenden Link digital die Erfassung Ihrer Ferienwohnung beantragen.
Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.