Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Ferienwohnungen

und Fremdenbeherbergung

Ferienwohnung in Bad Nauheim

Haben Sie Interesse Ihre Wohnung in der Stadt Bad Nauheim als Ferienwohnung anzubieten? Die Stadt Bad Nauheim bietet Ihnen mit dieser Seite die Möglichkeit. Allerdings ist der Bestand an Ferienwohnungen in Bad Nauheim limitiert und über die Vorgaben der städtischen Ferienwohnungssatzung reguliert. Damit soll verhindert werden, dass das Angebot an Ferienwohnungen die Nachfrage übersteigt und gleichzeitig dauerhafter Wohnraum verloren geht.

Es gibt zwei Möglichkeiten Wohnraum als Ferienwohnungen anzubieten:

  • Die kurzzeitige Vermietung ermöglicht die Nutzung Ihres Hauptwohnsitzes als Ferienwohnung für eine Dauer von bis zu 8 Wochen pro Jahr.
  • Für die dauerhafte und zeitlich unbegrenzte Vermietung einer Ferienwohnung ist eine entsprechende Baugenehmigung vorausgesetzt, die eine solche Art der Nutzung gestattet. Eine derartige Baugenehmigung kann durch einen formellen Bauantrag auf Nutzungsänderung Ihres Wohnobjekts erteilt werden

Sollten Sie Interesse haben eine der beiden Möglichkeiten wahrzunehmen, kontaktieren Sie die Bauberatung mit Ihrem Anliegen für eine erste Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens und die weitergehenden Schritte.

Hinweise

  • Grundsätzlich gelten für beide Arten der Ferienwohnung die rechtlichen Vorgaben der Ferienwohnungssatzung und Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim. Die in diesen dargestellten Ordnungswidrigkeiten können entsprechend geahndet werden.
  • Alle Übernachtungen sind stets dem Kur- und Servicebetrieb, Fachdienst Kureinrichtungen und Therme der Stadt Bad Nauheim zu übermitteln. Weiterführende Informationen hierzu sowie zur Gastgebersoftware erhalten Sie mit dem Abschluss des Verfahrens.
  • Wird eine Gewerbeerlaubnis benötigt, ist diese ebenfalls gesondert bei der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Gewerbewesen zu beantragen. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie unter der Tel. Nr. 06032-343-244.
  • Mit der erteilten Baugenehmigung für eine Ferienwohnung ist für die Rückkehr zu einer Wohnnutzung oder anderen Nutzungsarten Rücksprache mit der Bauberatung der Stadt Bad Nauheim notwendig. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie durch die Bauberatung unter der Tel. Nr. 06032-343-321oder per E-Mail: bauberatung@bad-nauheim.de
  • Die Erlaubnis zur Vermietung des Wohnraums als Ferienwohnung ist von dem/r Antragsteller:in gesondert bei der/dem Eigentümer:in einzuholen.

Onlineantrag

Sie können über folgenden Link digital einen Antrag für eine Ferienwohnung stellen.


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

Marvin Nitsche

Marvin Nitsche

Bauberatung/Bauanträge

+49 (0) 6032 343-321 bauberatung@bad-nauheim.de
Sarah-Kristin Hehner

Sarah-Kristin Hehner

Bauberatung/Bauanträge

+49 (0) 6032 343-286 bauberatung@bad-nauheim.de

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen von A bis Z
Mehr erfahren