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Ferienwohnungen

und Fremdenbeherbergung

Ferienwohnung in Bad Nauheim

Haben Sie Interesse Ihre Wohnung in der Stadt Bad Nauheim als Ferienwohnung anzubieten? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen und den entsprechenden Online-Antrag. Es gibt zwei Möglichkeiten Wohnraum als Ferienwohnungen anzubieten:

  • Die kurzzeitige Vermietung ermöglicht die Nutzung Ihres Hauptwohnsitzes als Ferienwohnung für eine Dauer von bis zu 8 Wochen pro Jahr.
  • Für die dauerhafte und zeitlich unbegrenzte Vermietung einer Ferienwohnung ist eine entsprechende Baugenehmigung vorausgesetzt, die eine solche Art der Nutzung gestattet. Eine derartige Baugenehmigung kann durch einen formellen Bauantrag auf Nutzungsänderung Ihres Wohnobjekts erteilt werden

Eine dauerhaft als Ferienwohnung genutzte Einheit wird baunutzungsrechtlich als Gewerbebetrieb gewertet und ist daher von der allgemeinen Wohnnutzung abzugrenzen. Die Zulässigkeit dieser Nutzungsart richtet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach den entsprechenden Festsetzungen im B-Plan. Im unbeplanten Innenbereich ist eine Ferienwohnung als Gewerbebetrieb zulässig, sofern sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt - es müssen also schon mehrere vergleichbare Objekte vorhanden sein.

Für eine Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens, können Sie die Bauberatung kontaktieren.

Vorgehen zur Nutzungsänderung:

  1. Kontaktieren der Bauberatung für eine Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit
     
  2. Bei dauerhafter Nutzungsänderung: Einholen der notwendigen Baugenehmigung über die Bauaufsicht des Wetteraukreises
     
  3. In beiden Fällen: Ausfüllen des Online-Antrags zur Erfassung der Ferienwohnung bei der Stadt Bad Nauheim

Hinweise

  • Damit die Stadt Bad Nauheim alle Ferienwohnungen im Stadtgebiet erfassen kann und damit Sie einfacher die notwendigen Informationen zu den kurbeitragsrechtlichen Vorgängen bekommen, nutzen Sie bitte den untenstehenden Online-Antrag.
  • Grundsätzlich gelten für beide Arten der Ferienwohnung die rechtlichen Vorgaben der Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim. Die darin dargestellten Ordnungswidrigkeiten können entsprechend geahndet werden.
  • Alle Übernachtungen sind stets dem Kur- und Servicebetrieb, Fachdienst Kureinrichtungen und Therme der Stadt Bad Nauheim zu übermitteln. Weiterführende Informationen hierzu sowie zur Gastgebersoftware erhalten Sie nach erfolgreicher Erfassung Ihrer Ferienwohnung über den Online-Antrag.
  • Wird eine Gewerbeerlaubnis benötigt, ist diese ebenfalls gesondert bei der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Gewerbewesen zu beantragen. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie unter der Tel. Nr. 06032-343-244.
  • Mit der erteilten Baugenehmigung für eine Ferienwohnung ist für die Rückkehr zu einer Wohnnutzung oder anderen Nutzungsarten Rücksprache mit der Bauberatung der Stadt Bad Nauheim notwendig. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie durch die Bauberatung unter der Tel. Nr. 06032-343-321oder per E-Mail: bauberatung@bad-nauheim.de
  • Die Erlaubnis zur Vermietung des Wohnraums als Ferienwohnung ist von dem/r Antragsteller:in gesondert bei der/dem Eigentümer:in einzuholen.

Onlineantrag

Sie können über folgenden Link digital die Erfassung Ihrer Ferienwohnung beantragen.

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Marvin Nitsche

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Bauberatung/Bauanträge

+49 (0) 6032 343-321 bauberatung@bad-nauheim.de
Sarah-Kristin Hehner

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Bauberatung/Bauanträge

+49 (0) 6032 343-286 bauberatung@bad-nauheim.de

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