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Einbürgerung

Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit

Einbürgerung

Die Stadt Bad Nauheim ist für die Beratung und Entgegennahme von Anträgen auf Einbürgerung für in Bad Nauheim wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer zuständig.

Vorraussetzungen

Grundsätzlich kann in Deutschland eingebürgert werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt wurde,
  • in der Lage ist den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • nicht vorbestraft ist,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt,
  • über staatsbürgerliches Grundwissen verfügt,
  • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue) bekennt
  • über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit verfügt und
  • sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen bekennt, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

benötigte Unterlagen

In der Regel benötigen Sie neben dem Antrag und den Erklärungen folgende Originalunterlagen:

  • Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung)
  • gültiger Pass mit Aufenthaltserlaubnis
  • ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Abschluss einer deutschen Hauptschule oder höherwertig) bzw. Bescheinigung über eine bestandene Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1) oder höherwertig
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige (Abschlusszeugnis einer deutschen Hauptschule oder höherwertig mit mindestens Note „4“ im Fach Politik und Wirtschaft) bzw. Bescheinigung über die Teilnahme am Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland)
  • Arbeitsvertrag sowie 3 Einkommensnachweise bzw. Steuerbescheid oder betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen)
  • Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten 5 Jahre (z. B.: Rentenversicherungsverlauf).

Gegebenenfalls werden noch weitere Unterlagen benötigt.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.

Für die Abgabe eines Einbürgerungsantrages bitten wir Sie, mit uns einen Termin zu vereinbaren.

Kosten

  • 255 € pro Person
  • 51 € für miteinzubürgernde, minderjährige Kinder

Die Gebühren im Einbürgerungsverfahren werden vom Regierungspräsidium Darmstadt erhoben.

Informationslink


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

Beate  Schmidt | © Magistrat

Beate Schmidt

Bürgerbüro

+49 (0) 6032 343-409 +49 (0) 6032 343-410 einbuergerungen@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 0.08

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

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Einbürgerungsantrag | neutral
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Erklärung zum Einbürgerungsantrag
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Unterrichtung über die Verabeitung personenbezogener Daten
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Loyialitätserklärung und Bekenntnisse
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Merkblatt Verfassungstreue
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