Die Stadt Bad Nauheim ist für die Beratung und Entgegennahme von Anträgen auf Einbürgerung für in Bad Nauheim wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer zuständig.
Grundsätzlich kann in Deutschland eingebürgert werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller
In der Regel benötigen Sie neben dem Antrag und den Erklärungen folgende Originalunterlagen:
Gegebenenfalls werden noch weitere Unterlagen benötigt.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.
Für die Abgabe eines Einbürgerungsantrages bitten wir Sie, mit uns einen Termin zu vereinbaren.
Die Gebühren im Einbürgerungsverfahren werden vom Regierungspräsidium Darmstadt erhoben.
Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.