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Beglaubigungen

durch das Bürgerbüro

Beglaubigungen in Bad Nauheim

Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z. B. von Personenstandsurkunden durch die Standesämter).

Ist die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Abschrift oder Ablichtung nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar oder ggf. dem zuständigen Amts- oder Ortsgericht vorgenommen werden.

Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt jedoch nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar oder ggf. dem zuständigen Amts- oder Ortsgericht vorgenommen werden.

Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden. Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden.

Benötigte Unterlagen

  • Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks.
    Bei Schriftstücken in fremder Sprache im allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen. Für Unterschriftsbeglaubigungen ist ein Personalausweis oder ein Pass erforderlich.

Kosten

  •  Beglaubigungen eines Schriftstückes: 6 €
  • Beglaubigung eines Schriftstückes,
    welches aus mehr als 10 Seiten besteht
    je Seite: 0,60 €
  • Beglaubigung eines Schriftstückes der eigenen Behörde: 3 €
  • Beglaubigung einer Unterschrift: 6 €

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

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Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Dienstleistungen

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