Herzlich Willkommen in Bad Nauheim und selbstverständlich auch "Herzlich willkommen" im Bürgerbüro - denn wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anmelden.
Meldepflichtig ist grundsätzlich, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die entsprechende Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz Ausnahmen von der Meldepflicht vor:
Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung vorzulegen.
Sie können hier online einen Zuzug nach Bad Nauheim oder eine Nebenwohnung in Bad Nauheim voranmelden. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.
Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: