Abwassergebührenrückerstattung gemäß § 29 der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Nauheim (EWS)
Gebührenpflichtige Frischwassermengen, die nachweislich nicht als Abwasser in den Kanal eingeleitet werden (z. B. durch Gartenbewirtschaftung, Viehhaltung etc.), können auf vorherigen Antrag des*der Gebührenpflichtigen auf dessen Nachweis zurückerstattet werden (§ 29 der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Nauheim). Als Nachweis dient ein separater, privater Wasserzähler, der die entsprechende Frischwassermenge misst. Der Einbau dieses Wasserzählers darf nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Ein Selbsteinbau ist nicht möglich. Bitte beachten Sie dazu, die Informationen auf dem Anmeldeformular.
Oft verbraucht man im Garten weniger Wasser, als man annimmt. Bevor Sie einen privaten Wasserzähler anschaffen, empfehlen wir, zu überprüfen, ob die mögliche Gebührenrückerstattung im Verhältnis zu den Einbaukosten und den Kosten des Zählerwechsels nach Ablauf der Eichfrist von sechs Jahren steht.
Mit unserer Vergleichsrechnung können Sie schnell erkennen, ab wann sich ein privater Wasserzähler/Gartenwasserzähler lohnt.
Vergleichsrechnung
Die Kosten für den Einbau durch einen Fachbetrieb in die vorhandene Installation liegen derzeit erfahrungsgemäß zwischen 120,00 € und 180,00 €. Diese Kosten fallen alle 6 Jahre erneut an, da die Eichdauer des Wasserzähler 6 Jahre beträgt und er anschließend ausgetauscht werden muss.
| Wasserverbrauch im Garten |
5 m³ (5.000 Liter) |
10 m³ (10.000 Liter) |
13 m³ (13.000 Liter) |
|---|---|---|---|
| Anzahl Gießkannen mit 10 l Fassungsvermögen | 500 | 1.000 | 1.300 |
| Gebührenerstattung in Euro pro m³ (z. Zt. 1,97 €) | 9,85 € | 19,70 € | 25,61 € |
| Einbaukosten (durchschnittlich bei 150,00 €) : 6 Jahre | 25,00 € | 25,00 € | 25,00 € |
| Ersparnis: | - 15,15 € | - 5,30 € | 0,61 € |
Fazit:
Der Einbau eines privaten Wasserzählers/ Gartenwasserzählers rentiert sich erst ab einem Verbrauch von 13 m³ (13.000 Liter) pro Jahr. Es ist ratsam, im Vorfeld zu prüfen, ob sich der Einbau/ Austausch für Sie lohnt
Frischwasser zur Befüllung von Pools oder anderen Schwimmanlagen darf nicht über den privaten Wasserzähler bezogen werden. Poolwasser gilt als Schmutzwasser gemäß § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, da es mit verschiedenen Chemikalien und Desinfektionsmitteln belastet ist. Das Schmutzwasser muss ordnungsgemäß über die Abwasserleitung in die Kanalisation entsorgt werden. Auch der Wasseranteil, der bei Hitze verdunstet und lediglich ersetzt wird, darf nicht über den privaten Wasserzähler/ Gartenwasserzähler abgerechnet werden. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die jährliche Zählerstandsmeldung an die Stadt Bad Nauheim muss spätestens bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres über folgenden Link erfolgen:
Hinweis: Eine spätere Zählerstandsmeldung (nach dem 30. Juni eines jeden Jahres) kann für eine Rückerstattung nicht berücksichtigt werden! Sollte keine fristgerechte Meldung erfolgen, wird die Rückerstattung im Folgejahr gegebenenfalls anhand einer Durchschnittsberechnung vorgenommen.