Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht zur Abmeldung dem, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
Grundsätzlich ist die Abmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).
Der Abmeldeschein kann auch mit der Post übersandt werden. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben vollständig sind. Geben Sie bitte für evtl. Rückfragen Ihre Telefonnummer an.
Im Gebäude ist eine medizinische Maske zu tragen, außerdem gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Eine vorherige Terminvereinbarung unter https://www.bad-nauheim.de/termin wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden: