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Sanierungsgebiet Grießbreiviertel

Beschlussfassung über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB

Veröffentlicht am 31. August 2026 15:25 Uhr

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27. November 2025 beschlossen:

 

Für das im beiliegenden Lageplan vom 06.06.2023 dargestellten Gebiet „Grießbreiviertel“ werden gemäß § 141 BauGB Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Das geplante Sanierungsgebiet wurde als städtebauliches und energetisches Problemgebiet ermittelt.

 

Die Untersuchungen dienen der Prüfung, ob im Gebiet eine flächige Sanierung erforderlich ist. Dabei werden insbesondere städtebauliche, soziale, energetische und klimatische Aspekte sowie mögliche Auswirkungen auf die Betroffenen berücksichtigt. Die Ergebnisse des integrierten Quartierskonzepts von 2024 und die bisherige Beteiligung der Quartiersbewohnerinnen und -bewohner werden einbezogen.

 

Hinweis auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB

 

Im Zusammenhang mit den Vorbereitenden Untersuchungen besteht eine Auskunftspflicht nach § 138 BauGB. Die nach dieser Vorschrift Verpflichteten haben der Stadt/Gemeinde oder ihren Beauftragten die zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit sowie zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

 

Bad Nauheim, 27. August 2026

 

gez. Klaus Kreß

Bürgermeister

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