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der Stadt Bad Nauheim
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Öffentliche Zustellung

Für: Schönstein, Oliver

Veröffentlicht am 1. April 2026 14:30 Uhr

Öffentliche Zustellung

 

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Name, Vorname

Schönstein, Oliver

 

Zuletzt bekannte Anschrift

Gelber Weg 4, 61231 Bad Nauheim

 

Bescheid vom, Aktenzeichen

01.04.2026, 100011969

 

 

Für die vorbezeichnete Person/Firma ist ein Bescheid der Stadt Bad Nauheim unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden. Das Schriftstück kann durch die Post nicht zugestellt werden, da diese Zustellung keinen Erfolg hatte. Es wird hiermit nach § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.

 

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

 

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

 

Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Steueramt, 1. OG, Zimmer 1.01

Friedrichstraße 3

61231 Bad Nauheim

 

 

Bad Nauheim, den 01.04.2026

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