Veröffentlicht am 27. März 2026 07:30 Uhr
Öffentliche Zustellung
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Name, Vorname
Winter, Matthias
Zuletzt bekannte Anschrift
Friedhofstraße 10, 61231 Bad Nauheim
Bescheid vom, Aktenzeichen
27.03.2026, 100015432
Für die vorbezeichnete Person/Firma ist ein Bescheid der Stadt Bad Nauheim unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden. Das Schriftstück kann durch die Post nicht zugestellt werden, da diese Zustellung keinen Erfolg hatte. Es wird hiermit nach § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Steueramt, 1. OG, Zimmer 1.01
Friedrichstraße 3
61231 Bad Nauheim
Bad Nauheim, den 27.03.2026