Veröffentlicht am 11. November 2025 18:00 Uhr
Herr Jan Ries, Sonnenweg 12, 61231 Bad Nauheim, hat seinen Sitz im Ortsbeirat Rödgen/Wisselsheim durch Verlust der Wählbarkeit (Wegzug in einen anderen Ortsbezirk) verloren.
Nach § 34 Abs.1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt die oder der nächste noch nicht berufene Bewerberin oder Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Herr Tim Niklas Ries, Mühlgasse 17, 61231 Bad Nauheim, als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen hat erklärt, dass er das Mandat nicht annimmt.
Da der Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für den Ortsbeirat Rödgen-Wisselsheim somit erschöpft ist, bleibt der Sitz nach § 34 Abs. 1 KWG unbesetzt. Die gesetzliche Zahl der Vertretungskörperschaft vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Nauheim, 10.11.2025
Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim
Michael Knorr