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Kommunale Wärmeplanung

öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Veröffentlicht am 10. Juli 2025 18:56 Uhr

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 23. November 2023 die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans beschlossen. Der Ausschuss für Bau, Planung und Grünwesen sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben in ihren jeweiligen Sitzungen am 24. Juni 2025 bzw. 26. Juni 2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Stadtgebiet der Stadt Bad Nauheim. Der Wärmeplan wird im regulären Verfahren aufgestellt.

 

Der Wärmeplan ist ein strategischer Plan, mit dem Ziel, den Wärmebedarf und die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene ganzheitlich zu planen. Ziel ist die Gewährleistung einer treibhausgasneutralen, sicheren und kostengünstigen Wärmeversorgung. Zudem sorgt sie für eine Priorisierung und Klarheit, um zu definieren, auf welche Gebiete sich Folgeaktivitäten und Detailuntersuchungen im Bereich der Wärmenetzplanung erstrecken sollen. Sie ersetzt nicht die gebäudescharfe Planung und individuelle Entscheidungen der Eigentümerinnen und Eigentümer.

 

Der Entwurf der Wärmeplanung steht der Öffentlichkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 7 i. V. m. 13 Abs. 4 WPG zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

In der Zeit vom:

 

14. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025

 

ist er auf der Webseite https://bad-nauheim.de/kwp verfügbar.

 

Während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die E- Mailadresse rocio.herrera@bad-nauheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.

 

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist findet zusätzlich eine Auslegung des Entwurfs der Wärmeplanung im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

 

Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 13 Abs. 4 WPG.

 

 

Bad Nauheim, den 09. Juli 2025

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

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