Veröffentlicht am 9. Mai 2025 14:45 Uhr
Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 „Im Steckgarten“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 30. Mai 2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 “Im Steckgarten“ gem. § 12 i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung neuer baulicher Anlagen im Sinne einer städtebaulichen Nachverdichtung geschaffen werden. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung von Wohngebäuden und einer Tiefgarage. Ergänzend soll eines der Wohngebäude neben Wohnungen ebenfalls gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten für die Bewohner bieten. Die Nutzungsmischung wird im weiteren Verfahrensverlauf konkretisiert.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Grundstück Gemarkung Steinfurth, Flur 1, Flurstück 471/8 mit einer Gesamtfläche von ca. 4.635 m².
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und mit den entsprechenden Verfahrenserleichterungen aufgestellt.
Am 8. Mai 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und den Offenlagebeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gefasst.
Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den zugrundeliegenden Fachgutachten und Fachplanungen findet in der Zeit
vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 10. Juni 2025
über das Internet auf www.bad-nauheim.de statt. Diese Bekanntmachung ist unter der Rubrik „Bürgernah“ unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ über den oben genannten Titel „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 „Im Steckgarten“ zu finden. Die zugehörigen Unterlagen sind unter der Rubrik „Bürgernah“, unter dem Punkt „Dienstleistungen A-Z“, unter „Bebauungspläne im Verfahren“ sowie über den Link https://www.bad-nauheim.de/bplanver digital abrufbar.
Während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die E-Mailadresse bauleitplanung@bad-nauheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift). Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Während der o. g. Veröffentlichungsfrist findet zusätzlich eine Auslegung der o. g. Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:
Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Sofern in den Festsetzungen keine anderen Datenquellen genannt sind, können alle aufgeführten DIN-Normen und Regelwerke bei der Stadt Bad Nauheim während der allgemeinen Dienststunden (s. o.) von jedermann eingesehen werden.
Bad Nauheim, den 9. Mai 2025
Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Klaus Kreß, Bürgermeister