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Auslegung des Beteiligungsberichts 2024

Auslegung des Beteiligungsberichts 2024 der Stadt Bad Nauheim für das Geschäftsjahr 2023

Veröffentlicht am 4. Dezember 2024 00:00 Uhr

 

Nach § 123a der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert 16.05.2020, ist der Beteiligungsbericht in der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung zu erörtern und die Einwohner der Stadt sind über die Vorlage des Beteiligungsberichts zu unterrichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26. November 2024 den Beteiligungsbericht 2024 für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis genommen.

 

Mit dem Beteiligungsbericht werden auf der Basis der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2023 die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie Stiftungen der Stadt Bad Nauheim dargestellt. Der Beteiligungsbericht 2024 liegt zur Einsichtnahme

 

ab Montag, den 09. Dezember 2024 bis einschließlich

Freitag, den 13. Dezember 2024,

 

während der Dienststunden (Mo., Di., Do. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38 (Bürgerbüro), Erdgeschoss, an der Information, aus.

 

 

Bad Nauheim, den 28.11.2024

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

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