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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71 „Am Bahnhof“

Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Veröffentlicht am 8. November 2024 09:00 Uhr

 

hier:

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

zu 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71 „Am Bahnhof“ gemäß § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Aufgrund von Anpassungen im Verfahren und in der Planung wurde in der Sitzung am 31. Oktober 2024 ein geänderter Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung neuer baulicher Anlagen im Sinne einer städtebaulichen Nachverdichtung geschaffen werden. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung von Wohngebäuden und einer Tiefgarage mit zwei Ebenen sowie eines Servicegebäudes mit Mobilitätsdienstleistungen und weiteren Gewerbeflächen bauplanungsrechtlich zu ermöglichen.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Nauheim, Flur 2, Flurstücke 312 und 359/15 sowie Flur 4, Flurstücke 88/4 und 88/5 mit einer Gesamtfläche von ca. 1,37 ha. Der Geltungsbereich geht aus der nachfolgenden Abbildung (Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich) hervor:

Bebauungsplan Nr. 71 "Am Bahnhof"

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und mit den entsprechenden Verfahrenserleichterungen aufgestellt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

zu 2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den zugrundeliegenden Fachgutachten und Fachplanungen findet in der Zeit

von 11. November 2024 bis zum 13. Dezember 2024

über das Internet auf www.bad-nauheim.de statt. Diese Bekanntmachung ist unter der Rubrik „Bürgernah“ unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ über den oben genannten Titel „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71 „Am Bahnhof“ zu finden. Die zugehörigen Unterlagen sind unter der Rubrik „Bürgernah“, unter dem Punkt „Dienstleistungen A-Z“, unter „Bebauungspläne im Verfahren“ sowie über den Link https://www.bad-nauheim.de/bplanver digital abrufbar.

Während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die E-Mailadresse bauleitplanung@bad-nauheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift). Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).

 

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist findet zusätzlich eine Auslegung der o. g. Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Sofern in den Festsetzungen keine anderen Datenquellen genannt sind, können alle aufgeführten DIN-Normen und Regelwerke bei der Stadt Bad Nauheim während der allgemeinen Dienststunden (s. o.) von jedermann eingesehen werden.

 

Bad Nauheim, den 07. November 2024

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Klaus Kreß, Bürgermeister

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