Veröffentlicht am 1. Dezember 2023 12:00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses mit dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Bad Nauheim
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 23. November 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen und dem Magistrat als Verwaltungsorgan der Stadt Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2013 mit den dazugehörigen Anlagen ist gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung, in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) in der Zeit vom 4. Dezember 2023 bis einschließlich 12. Dezember 2023 während der Dienststunden (Mo., Di., Do. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) in Bad Nauheim, Parkstraße 36-38 (Bürgerbüro), Erdgeschoss, Information, öffentlich ausgelegt.
Bad Nauheim, den 30.11.2023
Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Klaus Kreß, Bürgermeister