Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Bad Nauheim
Zurück

Feststellung des Wahlleiters

Nachrücken eines Mitglieds in die Stadtverordnetenversammlung

Veröffentlicht am 20. März 2023 12:30 Uhr

 

Herr Johannes Bonarius, wohnhaft Franz-Groedel-Straße 8, 61231 Bad Nauheim, hat sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim zum 22. Februar 2023 niedergelegt.

 

Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt die oder der nächste noch nicht berufene Bewerberin oder Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

 

Frau Katharina Deutscher, wohnhaft Frankfurter Straße 271, 61231 Bad Nauheim, als nächste Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen hat erklärt, dass sie das Mandat nicht annimmt.

 

Herr Peter Bonarius, wohnhaft Im Seegarten 2, 61231 Bad Nauheim, als nächster Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen hat erklärt, dass er das Mandat nicht annimmt.

 

Frau Lisa Graudenz, wohnhaft Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 61231 Bad Nauheim, rückt als nächste Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der FREIEN WÄHLER/UWG Bad Nauheim (jetzt FREIE WÄHLER Bad Nauheim) in die Stadtverordnetenversammlung nach.

 

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36- 38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

 

Bad Nauheim, 15.03.2023

 

Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim

Michael Knorr

Weitere Bekanntmachungen