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der Stadt Bad Nauheim
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Feststellung des Wahlleiters

Nachrücken eines Mitglieds in die Stadtverordnetenversammlung

Veröffentlicht am 12. Januar 2023 13:45 Uhr

 

Frau Adela Yamini, wohnhaft Albert-Einstein-Straße 11, 61231 Bad Nauheim, hat ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim zum 31. Dezember 2022 niedergelegt.

 

Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt die oder der nächste noch nicht berufene Bewerberin oder Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.

 

Herr Rory Taylor, wohnhaft Konitzkyweg 6, 61231 Bad Nauheim, rückt als nächster Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Stadtverordnetenversammlung nach.

 

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

 

Bad Nauheim, 12.01.2023

 

Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim

In Vertretung:

Carsten Grotegut

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