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Räumung ungepflegter Gräber

Gemäß § 39 (1) Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim (FO)

Veröffentlicht am 29. September 2022 13:15 Uhr

 

Gemäß § 39 (1) Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim (FO) müssen alle Grabstätten im Rahmen der Vorschriften des § 38 FO hergerichtet und dauernd instandgehalten werden (Herrichtungsverpflichtung und friedhofswürdige Unterhaltung).

Die nachfolgenden Wahlgrabstätten wurden während der Dauer des Nutzungsrechts über einen längeren Zeitraum nicht entsprechend den oben genannten Bestimmungen der Friedhofsordnung in friedhofswürdiger Weise instandgehalten und gepflegt.

 

 

Friedhof Abteilung Grabnummer Grabart Nutzende Ungepflegt seit Grabname
Bad Nauheim 07 272 WG2 21.12.2023 15.05.2017 Härdtner/Schulz
Bad Nauheim 07 294 WG2 09.10.2024 09.08.2017 Bellgardt
Bad Nauheim 11 346 WG2 01.12.2027 16.05.2017 Nagler
Nieder-Mörlen 08 009 WG1 28.12.2040 18.08.2016 Hofmann
Nieder-Mörlen 10 048 WG1 18.07.2042 28.07.2020 Ammich

 

 

Grundsätzlich ist der oder dem Nutzungsberechtigten schriftlich eine angemessene Frist zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu setzen. Da die oder der Nutzungsberechtigte allerdings nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, wurde als Aufforderung ein Aufkleber oder ein Hinweisschild auf dem Grabmal bzw. der sonstigen baulichen Anlage angebracht bzw. aufgestellt.

 

Nachdem diese Aufforderung zur Instandhaltung und Pflege der Grabstätte nicht umgesetzt wurde, wird die Friedhofsverwaltung die Grabstätte gemäß § 39 (3) FO abräumen, einebnen und einsäen.

 

Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen werden von der Friedhofsverwaltung binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung entfernt.

 

Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Die Friedhofsverwaltung wird diese Grabmale und baulichen Anlagen entsorgen.

 

Fachbereich Stadtentwicklung - Friedhofsverwaltung

Homburger Straße 76

61231 Bad Nauheim

Telefon 06032/1705

 

 

Bad Nauheim, den 28.09.2022

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

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