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Ablauf Familiengräber 2022

Aufruf bezüglich abgelaufener Nutzungsrechte § 37 Abs. 2 an Wahlgrabstellen.

Veröffentlicht am 29. September 2022 12:15 Uhr

 

Aufruf bezüglich abgelaufener Nutzungsrechte § 37 Abs. 2 an Wahlgrabstellen. Die Nutzungsdauer der nachfolgend aufgeführten Grabstätten läuft zum 31.12.2022 ab. Gemäß § 22 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofsordnung kann das Nutzungsrecht aufgrund besonderer Genehmigung der Friedhofsverwaltung verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht, mit Ausnahme der Verlängerung der Nutzungszeit für ein nicht voll belegtes Wahlgrab, nicht. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Verlängerung bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen.

 

Fachbereich Stadtentwicklung - Friedhofsverwaltung

Homburger Straße 76

61231 Bad Nauheim

Telefon 06032/1705

 

Erfolgt eine Verlängerung nicht, erlischt das Nutzungsrecht nach Ablauf von 3 Monaten, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung. Danach kann die Friedhofsverwaltung die Anlagen entfernen lassen.

 

 

Bad Nauheim, den 28.09.2022

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

 

 

Friedhof Abteilung Stelle Stelle bis Grabart Nutzende Grabname
BN 3 520 520 UWG 30.12.2022  
BN 7 242 242 WG2 11.09.2022  
BN 8 508 508 UWG 01.03.2022  
BN 8 520 520 UWG 16.09.2022  
BN 8 273 273 WG2 15.10.2022  
BN 9 24 24 WG2 08.12.2022  
BN 11 304 304 WG2 22.12.2022  
SCHW 3 10 10 WG2 05.03.22022  

             

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