Veröffentlicht am 2. September 2022 10:00 Uhr
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 21. Juli 2022 den Entwurf der 5. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Taubenbaum“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst das ca. 6.900 m² große, vormals gewerblich ge-nutzte Grundstück „An Der Birkenkaute 6“ (Gemarkung Bad Nauheim, Flur 5, Flurstück 22/3) so-wie angrenzende Straßenverkehrsflächen im Gewerbegebiet „Am Taubenbaum“. Das Plangebiet umfasst inklusive der mit einbezogenen Verkehrsfläche der Straße „An der Birkenkaute“ eine Flä-che von ca. 0,74 ha und wird wie folgt begrenzt:
Ziel und Zweck der Bauleitplanung bestehen in der Entwicklung einer gemischt genutzten Bebau-ung (Wohnen und Gewerbe) westlich der Waldorfschule-Wetterau u. a. zur Deckung des weiterhin hohen Bedarfs an Wohnraum in Bad Nauheim.
Die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 12 BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt. Zur Planung liegen eine schalltechnische Untersuchung sowie ein Artenschutzgutachten vor.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB zum Entwurf des Bebauungs-planes mit Begründung findet in der Zeit vom 12. September 2022 bis einschließlich. 14. Oktober 2022 im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:
Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter der Rufnummer 06032-343-292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de wird weiterhin empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Nie-derschrift oder elektronisch unter bauleitplanung@bad-nauheim.de abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Be-schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB)
Die Bekanntmachung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.
Bad Nauheim, 31. August 2022
Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Klaus Kreß, Bürgermeister