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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Fünfte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Taubenbaum“

Veröffentlicht am 2. August 2022 15:45 Uhr

 

hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Unterrichtung und Möglichkeit zur Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB

 

zu 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 23. Mai 2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Am Taubenbaum“ in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für ein ehemals gewerblich genutztes Grundstück an der Straße „An der Birkenkaute“ zu ändern. Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss wurde am 21. Juli 2022 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst das ca. 6.900 m² große, derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte und vormals gewerblich genutzte Grundstück „An Der Birkenkaute 6“ (Gemarkung Bad Nauheim, Flur 5, Flurstück 22/3) sowie angrenzende Straßenverkehrsflächen im Gewerbegebiet „Am Taubenbaum“. Das Plangebiet umfasst inklusive der mit in den Geltungsbereich einbezogenen Verkehrsfläche der Straße „An der Birkenkaute“ eine Fläche von ca. 0,7 ha und wird wie folgt begrenzt:

 

  • im Norden durch die Verkehrsfläche „An der Birkenkaute“ und die historische Nebenbahn, 
  • im Osten durch das Grundstück der Waldorfschule-Wetterau (Gemarkung Bad Nauheim, Flur 5, Flurstück 30/2), 
  • im Süden durch den Goldsteinpark,
  • im Westen durch gewerbliche und für Wohnzwecke genutzte Gebäude an der Straße „An der Birkenkaute“ (Gemarkung Bad Nauheim, Flur 5, Flurstücke 20/2 und 3/6).

 

Abgrenzung des Geltungsbereiches 

Fünfte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Taubenbaum“

Ziel und Zweck der Bauleitplanung bestehen in der Entwicklung einer gemischt genutzten Bebauung (Wohnen und Gewerbe) westlich der Waldorfschule-Wetterau u. a. zur Deckung des weiterhin hohen Bedarfs an Wohnraum in Bad Nauheim.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt.

 

zu 2. Unterrichtung und Äußerungsmöglichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Die Unterrichtung findet in der Zeit vom 3. August 2022 bis einschließlich 19. August 2022 im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter der Rufnummer 06032343–292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de wird weiterhin empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter bauleitplanung@bad-nauheim.de abgegeben werden können.

Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen dieser Unterrichtung Gelegenheit zur Äußerung, in schriftlicher Form oder zur Niederschrift, gegeben. Die ausliegenden Unterlagen können während der Unterrichtung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital eingesehen werden.

 

Bad Nauheim, 29. Juli 2022

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Peter Krank, Erster Stadtrat

 

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