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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Auf dem Schützenrain“

Veröffentlicht am 29. Juli 2022 11:30 Uhr

 

hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Unterrichtung und Möglichkeit zur Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB

 

zu 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2022 beschlossen, mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Schützenrain“ die im ausgewiesenen Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässige Nutzung der Anlagen für soziale Zwecke zuzulassen, um die Nutzung einer Kindertagesstätte zu ermöglichen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit 1996 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 34 „Auf dem Schützenrain“. Dieser setzt für den Änderungsbereich ein Gewerbegebiet mit Nutzungseinschränkungen fest. Zulässig sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Die übrigen Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO), wie beispielsweise die Anlagen für soziale Zwecke, sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, daher ist es erforderlich im Zuge der Bebauungsplanänderung diese Ausnahme zuzulassen. Die Planänderung umfasst das Flurstück, Flur 11, Flurstück 193/2 in der Gemarkung Bad Nauheim mit einer Fläche von ca. 0,2 ha.

Abgrenzung des Geltungsbereiches 

Sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Auf dem Schützenrain“

Der Geltungsbereich grenzt unmittelbar an die Straße „Auf dem Hohenstein“ an und befindet sich östlich der Zufahrt zur Bundesstraße B3. Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch ein Bürogebäude. Im Osten befindet sich die Straße „Auf dem Hohenstein“ mit Wendeanlage. Südlich grenzt ein Fußweg und der Parkplatz der Eurobaustoff Handelsgesellschaft an das Plangebiet. Im Westen schließt sich ebenfalls ein Fußweg und weiter die Bundesstraße B 3 an.

Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung bestehen in der Errichtung einer Kindertagesstätte in einem ehemaligen Bürogebäude im Bereich des Gewerbegebietes „Auf dem Schützenrain“. Mit dem beabsichtigten Vorhaben sollen zusätzliche Kita- bzw. Krippenplätze geschaffen werden, um dem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt.

zu 2. Unterrichtung und Äußerungsmöglichkeit
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Die Unterrichtung findet in der Zeit vom 1. August 2022 bis einschließlich 12. August 2022 im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter der Rufnummer 06032343–292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de wird weiterhin empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter bauleitplanung@bad-nauheim.de abgegeben werden können.

Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen dieser Unterrichtung Gelegenheit zur Äußerung, in schriftlicher Form oder zur Niederschrift, gegeben. Die ausliegenden Unterlagen können während der Unterrichtung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital eingesehen werden.

 

Bad Nauheim, 29. Juli 2022

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Peter Krank, Erster Stadtrat

 

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