Veröffentlicht am 22. Juli 2022 10:15 Uhr
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim am 21.07.2022 folgende 6. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim vom 19.11.1993 beschlossen:
Artikel I
§ 4 Abs. 1 der Entschädigungssatzung erhält folgende Fassung:
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gemäß § 36 a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten nach § 1 und § 2 dieser Satzung sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € pro Fraktionssitzung. Fraktionssitzungen können auch als virtuelle/digitale Sitzung oder als Hybrid-Sitzung stattfinden.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese 6. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim vom 19.11.1993 tritt nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Bad Nauheim, den 22.07.2022
Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Klaus Kreß, Bürgermeister