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6. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung

der Stadt Bad Nauheim

Veröffentlicht am 22. Juli 2022 10:15 Uhr

 

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim am 21.07.2022 folgende 6. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim vom 19.11.1993 beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 4 Abs. 1 der Entschädigungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gemäß § 36 a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten nach § 1 und § 2 dieser Satzung sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € pro Fraktionssitzung. Fraktionssitzungen können auch als virtuelle/digitale Sitzung oder als Hybrid-Sitzung stattfinden.

 

 

Artikel II

 

Inkrafttreten

 

Diese 6. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim vom 19.11.1993 tritt nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Bad Nauheim, den 22.07.2022

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

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