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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

14. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Im Sichler“

Veröffentlicht am 31. Mai 2022 14:00 Uhr

 

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2022 den Entwurf der 14. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Im Sichler“, für den Bereich des bestehenden Parkplatzes am Waldrand, westlich des Carl-Oelemann-Weges, zwischen dem Seminargebäude der Landesärztekammer und dem Facharzt- und Servicezentrum (FASZ) beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst die Fläche des bestehenden Parkplatzes am Waldrand, einschließlich der vorhandenen Parkplatzzufahrt sowie zwei Nebengebäuden (Garage, Gasdruckregelstation). Weiter werden Teile des Außenbereichs der Kindertagesstätte „Am Hochwald“ und des Gesundheitszentrums Wetterau (GZW) mit in den Geltungsbereich einbezogen. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,37 ha (und beinhaltet, die Flurstücke 943, 944, 945, 947/3 tlw., 947/2 tlw., in der Flur 9 der Gemarkung Bad Nauheim).

14. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Im Sichler“ | © Magistrat

Abgrenzung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt), ohne Maßstab

14. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Im Sichler“

Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung bestehen in der Errichtung und dem Betrieb eines zusätzlichen Parkdecks für das GZW / FASZ mit insgesamt 265 Stellplätzen. Die zusätzlichen Parkmöglichkeiten werden hauptsächlich für die Mitarbeiter, Patienten und Besucher des FASZs geschaffen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt. Zur Planung liegen Gutachten zu den Themen Artenschutz, Mobilität, Verkehr und Schallschutz vor.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung findet in der Zeit

vom 07. Juni 2022 bis einschließlich 08. Juli 2022

im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln während der allgemeinen Dienststunden statt:

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter der Rufnummer 06032 343–292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de wird weiterhin empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter bauleitplanung@bad-nauheim.de abgegeben werden können.

Die Bekanntmachung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Bad Nauheim, 25. Mai 2022

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

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