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der Stadt Bad Nauheim
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Feststellung des Wahlleiters

Nachrücken eines Mitglieds in die Stadtverordnetenversammlung

Veröffentlicht am 19. Mai 2022 08:53 Uhr

 

Frau Stefanie Mende, wohnhaft Heinrich-Franz-Möbs-Straße 50, 61231 Bad Nauheim, hat ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim zum 15. Mai 2022 niedergelegt.

 

Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der oder die nächste noch nicht berufene Bewerberin oder Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

 

Herr Christian Trutwig, wohnhaft Königsberger Straße 8, 61231 Bad Nauheim, rückt als nächster Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschland (CDU) in die Stadtverordnetenversammlung nach.

 

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

 

Bad Nauheim, 19.05.2022 Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim

Michael Knorr

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