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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Söderweg“

Veröffentlicht am 4. April 2022 08:45 Uhr

 

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 31. März 2022 beschlossen, den südlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Söderweg“, im westlichen Bereich des Usa-Wellenbad Parkplatzes, zu ändern.

 

Der Geltungsbereich der Planänderung befindet sich im Süden Bad Nauheims, im Bereich des bestehenden Usa-Wellenbad Parkplatzes und umfasst einen Teilbereich des vorhandenen Grünstreifens entlang der Friedberger Straße sowie den nordwestlichen Randbereich des Usa-Wellenbad Parkplatzes. In der direkten Umgebung befindet sich nördlich angrenzend der Deutergraben mit dem parallel verlaufenden Fußweg sowie dem anschließenden Wohngebiet. Östlich angrenzend, am Rand des Usa-Wellenbad Parkplatzes, befindet sich die „Kindertagesstätte Süd“ (Interims-Kita). Im Süden grenzt der Usa-Wellenbad Parkplatz und im Westen die Friedberger Straße sowie das Baugebiet „Bad Nauheim Süd“ an. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,4 ha.

 

Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung bestehen in der Errichtung einer Kindertagesstätte am bewährten Standort der Interims-Kita. Mit dem beabsichtigten Vorhaben sollen zusätzliche Kita- bzw. Krippenplätze geschaffen werden, um dem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt. Zur Planung liegen Gutachten zu den Themen Artenschutz und Schallschutz vor.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung findet in der Zeit vom 11. April 2022 bis einschließlich. 13. Mai 2022 – nach vorheriger Terminvereinbarung.– im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur mit vereinbartem Termin zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.

Die Bekanntmachung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

Bad Nauheim, 1. April 2022

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Klaus Kreß, Bürgermeister

 

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