Veröffentlicht am 24. März 2022 18:00 Uhr
Herr Johannes Krautwurst, wohnhaft Am Nauheimer Bach 2 c, 61231 Bad Nauheim, hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirats Nieder-Mörlen zum 15. März 2022 niedergelegt.
Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der oder die nächste noch nicht berufene Bewerberin oder Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Herr Hans-Peter Thyssen, als nächstfolgender noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen hat erklärt, dass er auf das Mandat verzichtet (§ 34 KWG Abs. 2 Satz 2).
Herr Dr. Helmut Francke, wohnhaft Herrmannstraße 6, 61231 Bad Nauheim, rückt als nächster Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Ortsbeirat Nieder-Mörlen nach.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Nauheim, 24.03.2022
Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim
In Vertretung:
Carsten Grotegut