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Amtliche Bekanntmachung

des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg“
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg“ für das Haushaltsjahr 2022

Beschlossen durch die Verbandsversammlung am 5. Okober 2022

Veröffentlicht am 14. Januar 2022 09:30 Uhr

 

1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg“ für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBL I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. S. 201), in Verbindung mit den §§ 6,15 und 16 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 05.10.2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis  
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Zeile 24) 2.783.687,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Zeile 25) 2.995.350,00 €
mit einem Saldo von (Zeile 26) -211.663,00 €
   
im außerordentlichen Ergebnis  
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Zeile 27) 0,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Zeile 28) 0,00 €
mit einem Saldo von (Zeile 29) 0,00 €
   
mit einem Fehlbedarf von (Zeile 30) -211.663,00 €

 

Im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Zeile 19) -27.900,00 €
   
und dem Gesamtbetrag der  
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Zeile 23) 7.500,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Zeile 28) 27.500,00 €
mit einem Saldo von (Zeile 29); -20.000,00 €
   
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Zeile 31) 0,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Zeile 32) 142.100,00 €
mit einem Saldo von (Zeile 33) -142.100,00 €
   
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von (Zeile 34) -190.000,00 €

 

festgesetzt. 

 

§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Der jährliche Finanzbedarf des Zweckverbandes wird nach § 19 KGG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern durch eine Verbandsumlage getrennt für den laufenden Finanzbedarf (Betriebskostenumlage) und für den Investitionsbedarf (Investitionskosten- und Schuldendienstumlage) gedeckt, soweit seine sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wird die vorläufige Verbandsumlage für

 

  • den laufenden Finanzbedarf (Betriebskostenumlage) auf 1.419.750,00 €

 

  • den Schuldendienst/Tilgungen (Schuldendienstumlage) auf 142.100,00 € und für

 

  • den Investitionsbedarf (Investitionskostenumlage) auf 7.500 € angesetzt.

 

Die endgültigen Umlagen richten sich nach dem tatsächlichen Finanzbedarf auf Basis der Jahresrechnung.

 

§ 6

 

Es gilt das von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistungen überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 HGO, zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon Kenntnis zu geben.

 

Es gelten als nicht erheblich:

 

a) überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnisplan bis zu einem Betrag in Höhe von 16.000,00 €.

 

b) überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzplan bis zu einem Betrag in Höhe von 6.000,00 €.

 

 

Bad Nauheim, den 07.10.2021

 

 

gez. Peter Krank

Vorsitzender des Verbandsvorstandes

 

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist zur Einsichtnahme auf den Internetseiten www.Usa-Wellenbad.de sowie www.Bad-Nauheim.de und www.Friedberg-Hessen.de eingestellt.

 

Unter Beachtung des Hygienekonzeptes im Rahmen der aktuellen Pandemie ist die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zusätzlich von Montag, dem 17.01.2022 bis einschließlich Mittwoch, dem 26.01.2022 in Papierform in der Verwaltung des Zweckverbandes Schwimmbad öffentlich ausgelegt. Zur Einsichtnahme vor Ort bitten wir um Terminvereinbarung mit der Verwaltung unter der Rufnummer 06032-919314.

 

 

3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

 

Die nach §§ 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sind erteilt.

 

Sie haben folgenden Wortlaut:

 

Der Landrat des Wetteraukrelses als Behörde der Landesverwaltung

1.5 Kommunalaufsicht

Datum: 06.12.2021

Sachbearbeiter/in: Herr Lässig

Aktenzeichen: 1.5/O51-901-40102

 

Genehmigung 

 

Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim- Friedberg“ in der Sitzung am 05.10.2021 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 bedarf hinsichtlich der in den § 6 getroffenen Festsetzung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

 

Hierzu ergeht folgende Entscheidung:

 

Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gerneinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit §92a Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für das von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2022 erteilt.

 

lm Auftrag

 

Lässig

 

 

 

Bad Nauheim, den 10. Januar 2022

 

gez. Peter Krank,

Vorsitzender des Verbandsvorstands

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