Veröffentlicht am 14. Januar 2022 12:00 Uhr
1. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg“ für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBL I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), in Verbindung mit den §§ 6,15 und 16 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 05.10.2021 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden
erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | ||
€ |
€ | gegenüber bisher € | auf nunmehr € festgesetzt | |
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
der Saldo
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
der Saldo |
0,00
0,00
3.875,14
0,00
0,00
0,00
|
567.363,44
571.238,58
0,00
0,00
0,00
0,00 |
2.768.339,28
2.781.800,00
-13.460,72
0,00
0,00
0,00
|
2.200.975,84
2.210.561,42
-9.585,58
0,00
0,00
0,00 |
erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | ||
€ |
€ | gegenüber bisher € | auf nunmehr € festgesetzt | |
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkleit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
der Saldo
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
der Saldo
|
0,13
2.600,00
78.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00 |
0,00
0,00
0,00
76.000,00
0,00
0,00
0,00 |
158.300,28
30.500,00
30.500,00
0,00
0,00
158.300,00
-158.300,00 |
158.300,41
33.100,00
109.100,00
-76.000,00
0,00
158.300,00
-158.300,00
|
Der Ergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2021 einen Fehlbetrag von 9.586,00 € aus.
Der Finanzhaushalt weist für das Haushaltsjahr 2021 ein Zahlungsmitteldefizit von 76.000,00 € aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite im Haushaltsjahr 2021 wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 wird nicht geändert.
§ 4
Liquiditätskredite werden im Haushaltsjahr 2021 nicht beansprucht.
§ 5
Der jährliche Finanzbedarf des Zweckverbandes wird nach § 19 KGG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern durch eine Verbandsumlage getrennt für den laufenden Finanzbedarf (Betriebskostenumlage) und für den Investitionsbedarf (Investitionskosten- und Schuldendienstumlage) gedeckt, soweit seine sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen.
Für das Haushaltsjahr 2021 wird die vorläufige Verbandsumlage für
und für
76.000 € der Investitionskosten werden durch die Entnahme aus der Rücklage finanziert.
Die endgültigen Umlagen richten sich nach dem tatsächlichen Finanzbedarf auf Basis der Jahresrechnung.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistungen überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 HGO, zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
a) überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnisplan bis zu einem Betrag in Höhe von 16.000,00 €.
b) überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzplan bis zu einem Betrag in Höhe von 6.000,00 €.
Bad Nauheim, den 07.10.2021
gez. Peter Krank
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist zur Einsichtnahme auf den Internetseiten www.Usa-Wellenbad.de sowie www.Bad-Nauheim.de und www.Friedberg-Hessen.de eingestellt.
Unter Beachtung des Hygienekonzeptes im Rahmen der aktuellen Pandemie ist diese zusätzlich von Montag, dem 17.01.2022 bis einschließlich Mittwoch, dem 26.01.2022 in Papierform in der Verwaltung des Zweckverbandes Schwimmbad öffentlich ausgelegt. Zur Einsichtnahme vor Ort bitten wir um Terminvereinbarung mit der Verwaltung unter der Rufnummer 06032-919314.
3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Die nach § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 und § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Wetteraukreises
als Behörde der Landesverwaltung
1.5 Kommunalaufsicht
Datum: 06.12.2021
Sachbearbeiter/in: Herr Lässig
Aktenzeichen: 1.5/051-901-40/02
Genehmigung
Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim - Friedberg“ in der Sitzung am 05.10.2021 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 bedarf hinsichtlich der in den § 6 getroffenen Festsetzung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Hierzu ergeht folgende Entscheidung:
Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit §92a Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für das von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2021 erteilt.
Im Auftrag
Lässig
Bad Nauheim, den 10. Januar 2022
gez. Peter Krank,
Vorsitzender des Verbandsvorstands