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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

14. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Im Sichler“

Veröffentlicht am 7. Januar 2022 16:10 Uhr

 

hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Unterrichtung und Möglichkeit zur Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB

 

zu 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 25. November 2021 die 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Im Sichler“, für den Bereich des bestehenden Parkplatzes am Waldrand, westlich des Carl-Oelemann-Weges, zwischen dem Seminargebäude der Landesärztekammer und dem Facharzt- und Servicezentrum (FSZ), als vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst die Fläche des bestehenden Parkplatzes am Waldrand, einschließlich der vorhandenen Parkplatzzufahrt sowie zwei Nebengebäuden (Garage, Gasdruckregelstation). Weiter werden Teile des Außenbereichs der Kindertagesstätte „Am Hochwald“ und des Gesundheitszentrums Wetterau (GZW) mit in den Geltungsbereich einbezogen. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,38 ha.

 

Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung bestehen in der Errichtung und dem Betrieb eines zusätzlichen Parkdecks für das GZW / FSZ mit insgesamt 265 Stellplätzen. Die zusätzlichen Parkmöglichkeiten sollen hauptsächlich für die Mitarbeiter, Patienten und Besucher des FSZs geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt.

 

zu 2. Unterrichtung und Äußerungsmöglichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

 

Die Unterrichtung findet in der Zeit vom 10. Januar 2022 bis einschließlich 28. Januar 2022 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur mit vereinbartem Termin zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.

 

Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen dieser Unterrichtung Gelegenheit zur Äußerung, in schriftlicher Form oder zur Niederschrift, gegeben.

 

Die ausliegenden Unterlagen können während der Unterrichtung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital eingesehen werden.

 

 

Bad Nauheim, 7. Januar 2022

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 8 „Im Sichler“ | © Magistrat

Bebauungsplan Nr. 8 „Im Sichler“

Abbildung 1: Abgrenzung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt)

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