Veröffentlicht am 9. Juli 2021 17:43 Uhr
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Steinfurth Süd“ beschlossen.
Die Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplans bestehen darin, einen öffentlichen Parkplatz planungsrechtlich zu ermöglichen, der u. a. von den Besuchern der Sporthalle Steinfurth genutzt werden kann.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in der Gemarkung Steinfurth und wird im Norden durch einen Wirtschaftsweg und die Bebauung entlang der Straße „Im Amselfeld“, im Osten durch einen Gartenbaubetrieb, im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie im Westen durch die Bebauung entlang der Straße „Zum Sauerbrunnen“ (Kreisstraße K 173) begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 0,3 ha. Nach der frühzeitigen Beteiligung wurde der Geltungsbereich auf den geplanten öffentlichen Parkplatz mit Zufahrtsbereich sowie die Kreisstraße reduziert.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten zu den Themen Schall- und Artenschutz findet in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis einschließlich 19. August 2021 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:
Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–292 oder –316 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.
Die Abgabe der Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen kann weiterhin schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail erfolgen.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Die Bekanntmachung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.
Bad Nauheim, 08. Juli 2021
Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Klaus Kreß, Bürgermeister