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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Steinfurth Süd“

Veröffentlicht am 9. Juli 2021 17:43 Uhr

 

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Steinfurth Süd“ beschlossen.

Die Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplans bestehen darin, einen öffentlichen Parkplatz planungsrechtlich zu ermöglichen, der u. a. von den Besuchern der Sporthalle Steinfurth genutzt werden kann.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in der Gemarkung Steinfurth und wird im Norden durch einen Wirtschaftsweg und die Bebauung entlang der Straße „Im Amselfeld“, im Osten durch einen Gartenbaubetrieb, im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie im Westen durch die Bebauung entlang der Straße „Zum Sauerbrunnen“ (Kreisstraße K 173) begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 0,3 ha. Nach der frühzeitigen Beteiligung wurde der Geltungsbereich auf den geplanten öffentlichen Parkplatz mit Zufahrtsbereich sowie die Kreisstraße reduziert.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten zu den Themen Schall- und Artenschutz findet in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis einschließlich 19. August 2021 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–292 oder –316 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.

Die Abgabe der Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen kann weiterhin schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail erfolgen.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Umweltbericht (Juli 2021) mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie eine Bewertung der Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen zu Natur und Landschaft.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Juli 2021) mit Untersuchungen hinsichtlich der Betroffenheit „besonders geschützter Arten“ (FFH- und VSchRL).
  • Schalltechnische Untersuchung (Juli 2021) zur Prognose und Bewertung der Schall-Auswirkungen, die von der Parkplatznutzung auf die benachbarte Wohnnutzung und die gemischten Nutzungen ausgehen.
  • Stellungnahme zum Bergrecht (Juni 2021): Hinweise zu möglichen Kohlesäurevorkommen
  • Stellungnahmen zum Denkmalschutz (Juni 2021): Vorhandensein und Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Stellungnahme zum Natur- und Artenschutz (Juni 2021): Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsregelung, zur faunistischen Untersuchung, zur Lichtverschmutzung, zum Pflanzgebot und zu angrenzenden Schutzgebieten.
  • Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Belangen (Juni 2021): Hinweise zur Wasserversorgung, zum Grundwasserschutz und zur Lage innerhalb des Heilquellenschutzgebietes.
  • Stellungnahme vom Kampfmittelräumdienst (Juni 2021): Hinweis auf die Lage des Plangebietes am Rande eines Bombenabwurfgebietes.

 

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Die Bekanntmachung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

 

Bad Nauheim, 08. Juli 2021

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 74 „Steinfurth Süd“ | © Magistrat

Bebauungsplan „Steinfurth Süd“

Abbildung 1: Abgrenzung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt)

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