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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 „Steinernes Kreuz“ inklusive Änderung

Veröffentlicht am 24. Juni 2021 20:22 Uhr

 

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 28. Januar 2021 den Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 „Steinernes Kreuz“ inkl. Änderung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Aufhebung entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Steinernes Kreuz“ im Stadtteil Nieder-Mörlen und wird im Süden durch die Bebauung entlang der Frankfurter Straße sowie die Weingartenstraße, im Westen durch die Friedhofsstraße, im Norden durch Ackerflächen und im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 19,1 ha.

 

Ziel und Zweck des Verfahrens ist die Aufhebung des Bebauungsplans inklusive Änderung, da diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich sind. Festsetzungen des Bebauungsplans stimmen mitunter nicht mehr mit den heutigen städtebaulichen Vorstellungen für ein Wohngebiet im Stadtteil Nieder-Mörlen überein. Aufgrund der nahezu vollständigen Bebauung kann die Wahrung der städtebaulichen Ordnung über die Regelungen des § 34 BauGB sichergestellt werden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Bebauungsplanaufhebung (Begründung inkl. Umweltbericht) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 5. Juli 2021 bis einschließlich 6. August 2021 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–316 oder –292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.

 

Die Abgabe der Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen kann weiterhin schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail erfolgen.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
  • Stellungnahme zum Artenschutz (Juni 2021): Hinweis zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Belangen.
  • Stellungnahmen zum Denkmalschutz (Juni 2021): Vorhandensein und Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Stellungnahme vom Kampfmittelräumdienst (Mai 2021): Hinweis auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln in Teilbereichen des Plangebiets und zum Umgang.

 

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufhebung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB). Die Bekanntmachung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

 

Bad Nauheim, 23. Juni 2021

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 3 „Steinernes Kreuz“ | © Magistrat

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 „Steinernes Kreuz“

Abbildung 1: Abgrenzung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt)

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