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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Schwalheimer Straße“

Veröffentlicht am 3. Mai 2021 08:00 Uhr

 

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 28. Januar 2021 die Aufstellung der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Schwalheimer Straße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Plan-Änderung umfasst das Flurstück, Flur 11, Flurstück 32/8 in der Gemarkung Bad Nauheim. Der Geltungsbereich grenzt an die Schwalheimer Straße an und befindet sich zwischen der Usa und der Zufahrt zur Bundesstraße B3. Das Gebiet weist eine Fläche von ca. 2,4 ha auf.

 

Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung bestehen in der Änderung der zulässigen Nutzung des bisher geplanten Küchenfachmarktes in einen Lebensmitteldiscounter.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt. Zur Planung liegt eine Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung sowie Gutachten zu den Themen Schallschutz und Verkehr vor.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung findet in der Zeit vom 5. Mai 2021 bis einschließlich 28. Mai 2021 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19, während der allgemeinen Dienststunden statt:

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur mit vereinbartem Termin zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–292 oder -316 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich. Die Abgabe der Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweise kann weiterhin z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail erfolgen.

 

Die Bekanntmachung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag zur Normenkontrolle des Bebauungsplans nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 47 Abs. 2a VwGO).

 

 

Bad Nauheim, 3. Mai 2021

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 42 „Schwalheimer Straße“ | © Magistrat

Bebauungsplan Nr. 42 „Schwalheimer Straße“

Abbildung 1: Abgrenzung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt)

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