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Herstellung Fußgänger-Querungshilfe

Im Zuge der K174 / Ortsdurchfahrt Schwalheim

Veröffentlicht am 19. März 2021 08:00 Uhr

 

Schwalheimer Hauptstraße, Stadtteil Schwalheim

 

Herstellung Fußgänger-Querungshilfe Im Zuge der K174 / Ortsdurchfahrt Schwalheim

hier: Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gemäß § 33 Abs. 1 HStrG, Beteiligung zum Entwurf

 

Die Stadt Bad Nauheim plant im Stadtteil Schwalheim den Bau einer barrierefreien Querungsstelle zur Verbesserung der verkehrlichen Situation für Fußgänger, allen voran für Schulkinder und mobilitätseingeschränkte Menschen.

 

Für die Maßnahme soll ein Antrag auf Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gemäß § 33 Abs. 1 HStrG bei Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Gelnhausen gestellt werden.

 

Der Entwurf der geplanten Fußgänger-Querungshilfe wird gemäß § 33 Abs. 1 HStrG öffentlich ausgelegt.

 

Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 22. März 2021 bis einschließlich 19. April 2021 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur mit vereinbartem Termin zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032 343–307 oder -366 sowie per E-Mail unter gerd.rainer@bad-nauheim.de möglich. Die Abgabe der Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweise soll schriftlich (postalisch oder per E-Mail) erfolgen. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Die Bekanntmachung ist zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

 

Bad Nauheim, 19. März 2021

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

Herstellung Fußgänger-Querungshilfe Im Zuge der K174 / Ortsdurchfahrt Schwalheim | © Magistrat

Herstellung Fußgänger-Querungshilfe Im Zuge der K174 / Ortsdurchfahrt Schwalheim

Abbildung 1: betreffender Bereich der künftigen Querungshilfe (gelbe Markierung)

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