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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Schwalheimer Straße“

Veröffentlicht am 17. März 2021 12:45 Uhr

 

hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Unterrichtung und Möglichkeit zur Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB

 

 

zu 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 28. Januar 2021 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Schwalheimer Straße“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbe-schluss des Bebauungsplans hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich der Plan-Änderung umfasst das Flurstück, Flur 11, Flurstück 32/8 in der Gemar-kung Bad Nauheim. Der Geltungsbereich grenzt an die Schwalheimer Straße an und befindet sich zwischen der Usa und der Zufahrt zur Bundesstraße B3. Das Gebiet weist eine Fläche von ca. 2,4 ha auf.

 

Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung bestehen in der Änderung der zulässigen Nut-zung als Küchenfachmarkt in einen Lebensmittelmarkt.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt.

 

 

zu 2. Unterrichtung und Äußerungsmöglichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

 

Die Unterrichtung findet in der Zeit vom 17. März 2021 bis einschließlich 31. März 2021 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur mit vereinbartem Termin zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.

 

Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen dieser Unterrichtung Gelegenheit zur Äußerung, in schriftlicher Form oder zur Niederschrift, gegeben.

 

Die ausliegenden Unterlagen können während der Unterrichtung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital eingesehen werden.

 

 

Bad Nauheim, 15. März 2021

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

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