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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73 „Ehemalige Zahnfabrik“

Veröffentlicht am 26. Februar 2021 15:08 Uhr

 

hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Unterrichtung und Möglichkeit zur Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB

 

 

zu 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 27. August 2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73 „Ehemalige Zahnfabrik“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im südwestlichen Bereich des Bad Nauheimer Stadtteils Nieder-Mörlen und umfasst den Bereich der ehemaligen Zahnfabrik (Frankfurter Straße 70) sowie das nördlich angrenzende Grundstück (Frankfurter Straße 70a, Gemarkung Nieder-Mörlen, Flur 6, Flurstück 57/1).Im Süden wird der Geltungsbereich von der Wohnbebauung an der Straße „Am Nauheimer Bach“ sowie von Grünflächen begrenzt, Im Westen und Norden schließt das Plangebiet an die bestehende Wohnbebauung und im Osten an die Frankfurter Straße an. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,7 ha.

 

Die Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplans bestehen in der Errichtung einer Mehrfamilienhausbebauung auf einer derzeit untergenutzten Grundstücksfläche im Innenbereich zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen sowie der Bestandssicherung bestehender Nutzungen.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt.

 

 

zu 2. Unterrichtung und Äußerungsmöglichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

 

Die Unterrichtung findet in der Zeit vom 1. März 2021 bis einschließlich 12. März 2021 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur mit vereinbartem Termin zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.

 

Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen dieser Unterrichtung Gelegenheit zur Äußerung, in schriftlicher Form oder zur Niederschrift, gegeben.

 

Die ausliegenden Unterlagen können während der Unterrichtung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital eingesehen werden.

 

 

Bad Nauheim, 26. Februar 2021

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

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