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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Taubenbaum“

Veröffentlicht am 5. November 2020 22:38 Uhr

 

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Nauheim hat in seiner Sitzung am 28. April 2020 gemäß § 51a Hessische Gemeindeordnung (HGO) stellvertretend für die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Am Taubenbaum“ für den Bereich der Waldorfschule zu ändern.

 

Mit dieser Bauleitplanung wird die Erweiterung der Waldorfschule um ein Küchen-/Mensagebäude sowie um zusätzliche Erweiterungsbauten für die Kinderbetreuung und den Schulbetrieb angestrebt.

 

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst im Wesentlichen das Grundstück der Waldorfschule in der Straße An der Birkenkaute im Gewerbegebiet „Am Taubenbaum“. Der Geltungsbereich wird im Süden durch den Goldsteinpark, im Osten durch das unmittelbar angrenzende Grundstück der Christengemeinschaft und die B3, im Norden durch die historische Nebenbahn sowie im Westen durch gewerbliche Bebauung begrenzt. Die im Norden und Süden des Grundstücks angrenzenden Verkehrsflächen der Straße An der Birkenkaute werden in den Geltungsbereich einbezogen. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3 ha.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Unabhängig davon werden die einschlägigen Umweltbelange behandelt. Zur Planung liegen Gutachten zu den Themen Artenschutz und Schallschutz vor.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung findet in der Zeit vom 12. November 2020 bis einschließlich 10. Dezember 2020 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rathaus für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–316 oder –292 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.

 

Die Abgabe der Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweise kann weiterhin z.B. schriftlich, zu Protokoll (auch telefonisch) oder per E-Mail erfolgen. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Bekanntmachung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

Ein Antrag zur Normenkontrolle des Bebauungsplans nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 47 Abs. 2a VwGO).

 

 

Bad Nauheim, 5. November 2020

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

Sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Taubenbaum“ | © Magistrat

Sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Taubenbaum“

Abbildung 1: Abgrenzung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt)

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